Die SPD regiert sozial..
Nur mit der SPD geht Sozialpolitik:
Sozialpolitische Gesetze der Großen Koalitionen seit 2013, von der SPD initiiert (in Auszügen)
Mindestlohn, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen,
Erhöhung des Mindestlohns auf € 9,19 ab 2019 (€9,25 ab 1920)
Einschränkung von Leiharbeit und Werkverträgen: Leiharbeiter mit mehr als 18 Monate in einem Entleiherbetrieb müssen eingestellt werden, bereits nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher;
Rente nach 45 Jahren: man kann nach 45 Jahren Arbeit mit Einzahlung in die Rentenkasse etwa zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen, vorübergehende Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten und Kindererziehung werden anerkannt; höhere Mütterrente.
Mehr Leistungen bei pflegebedürftigen Menschen: die Leistungsbeträge steigen um 4 %, die Leistungen der häuslichen Pflege werden Flexibilität, Demenzkranke werden besser unterstützt, die Qualität der stationären Pflege ist gestärkt worden
Gesetzliche Frauenquote von 30 % der freiwerdenden Aufsichtsratsposten; gleicher Lohn für Frauen und Männer: in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunftspflicht über Gehalt zur Beseitigung von ungleichem Lohn;
Elterngeld Plus: Beziehung von Elterngeld bis zu 28 Monaten,
Elternzeit bis zu 24 Monate bei Kindern zwischen dem 3. Und 8.Lebensjahr;
Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für alleinerziehende und Unterhaltsvorschuss durch den Staat bei Nichtzahlung eines der Elternteile; Unterhaltszahlungen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne Beschränkung der Bezugsdauer;
Familienpflegezeit: Angehörige können bis zu 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, zinsloses Darlehen zum Auffangen von Lohnausfälle;
Rückkehrrecht in Vollzeit.
Ab 2019:
Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten mehr Netto vom Brutto haben, vor allem Familien.
• Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5%. Davon profitieren alle Beschäftigten.
• Arbeitgeber zahlen ab 2019 wieder insgesamt die Hälfte des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung, also auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Für Beschäftigte wie auch Rentnerinnen und Rentner heißt das: mehr Geld in der Haushaltskasse. Ein Beispiel: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat.
• Das Kindergeld wird im Juli erhöht, auch der Kinderfreibetrag steigt.
Unterm Strich bedeutet dies, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von jährlich gut 42.000 Euro im künftig im Jahr 402 Euro mehr hat. Ab 2020 werden es sogar 648 Euro zusätzlich sein
Mehr Investitionen in Bildung
Wir sorgen dafür, dass es Kindern, die jetzt in Armut leben, besser geht. Wir wollen, dass es jedes Kind in Deutschland packt.
• Familien mit kleinem Einkommen erleichtert der höhere Kinderzuschlag das Leben. Ihn erhalten künftig 500.000 Kinder mehr als bisher.
• Für Familien in der Grundsicherung (Hartz IV) verbessern wir das Schulstarterpaket und machen das Essen in Schule oder Kita kostenlos.
Wir sorgen für mehr bezahlbare Wohnungen.
• Außerdem werden Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, verbilligt abgegeben.
• Wir haben die Mietpreisbremse verschärft. Seit Jahresbeginn müssen Vermieter offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
• Mieterinnen und Mieter können Mietwucher nun einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
• Außerdem schützen wir Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
• Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.
Schutz und Sicherheit für Beschäftigte
Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land einen guten Arbeitsplatz haben, an dem sie geachtet werden und ihre Rechte geschützt sind.
• Seit dem 1. Januar können Beschäftigte befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal, aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das heißt: Mehr Selbstbestimmung und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
• Beschäftigte haben ab Januar 2019 mehr Rechte auf Weiterbildung. Damit helfen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt insbesondere durch die Digitalisierung einzustellen.
• Einführung der Brücken Teilzeit: Beschäftigte erhalten unter bestimmten Bedingungen das Recht ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren mit der Sicherheit in ihre vorherige Arbeitszeit zurückzukehren, vor allem Frauen werden davon profitieren.
Chancen für Langzeitarbeitslose
Einführung eines öffentlich geförderten, sozialen Arbeitsmarktes mit individuellen Unterstützung-und Betreuungsangeboten, mit regulär, sozialversicherungspflichtig Beschäftigungsbedingungen; für Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, gibt es Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren.
Wir sorgen für eine stabile Rente in den nächsten Jahren. Wer lang gearbeitet hat, ist im Alter ordentlich abgesichert.
• Unabhängig davon gilt weiter: Wenn die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Renten in gleichem Maße.
• Wir begrenzen den Beitragssatz auf 20 Prozent, damit die Jüngeren nicht überfordert werden.
• Für Frauen und Männer, bei denen irgendwann die Gesundheit nicht mehr mitmacht, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Wir machen sie für künftige Fälle noch besser.
Große Pflegereform